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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.09.2025

1. Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der KlaHome UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Ebert-Straße 55, 42103 Wuppertal (nachfolgend: "KlaHome") und dem Kunden (nachfolgend: "Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KlaHome stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote von KlaHome sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch Auftragsbestätigung von KlaHome in Textform zustande, außerdem dadurch, dass KlaHome mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt.

(2) KlaHome gibt durch die Darstellung und Präsentation seiner Produkte und Dienstleistungen auf seiner Website kein verbindliches Angebot im Rechtssinne ab.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

3. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) KlaHome bietet seinen Kunden Dienstleistungen im Bereich des digitalen Wohnens und Arbeitens, insbesondere (Komplett-)Lösungen im Bereich der Heim- & Gebäudeautomatisierung an. Zu den Leistungen zählen dabei unter anderem die Beratung und die Planung von kundenindividuellen Lösungen sowie die Montage, Inbetriebnahme und Wartung der erforderlichen Hard- und Software.

(2) Erbringt KlaHome vereinbarungsgemäß Beratungstätigkeit richtet sich diese nicht auf die Erzielung eines bestimmten Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.

(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung von KlaHome, sonst das Angebot von KlaHome.

(4) KlaHome ist nicht verpflichtet, seine vertraglichen Pflichten selbst zu erbringen, sondern berechtigt, Dritte ganz oder teilweise mit deren Erbringung zu beauftragen.

(5) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung von KlaHome.

(6) Die angebotenen Servicepakete (Komfort, Premium, Individuell) sind Dienstleistungsangebote im Abonnementmodell. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(7) KlaHome ist berechtigt, Leistungen fortlaufend zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Dabei dürfen keine wesentlichen Einschränkungen der vereinbarten Hauptleistungen erfolgen. Über wesentliche Änderungen wird KlaHome den Kunden rechtzeitig informieren.

4. Leistungszeit, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens KlaHome schriftlich als verbindlich bezeichnet. KlaHome kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden sinnvoll nutzbar sind.

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet oder seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, z.B. einen Zugang nicht schafft. Sofern KlaHome Lieferfristen aus Gründen, die KlaHome nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung, Höhere Gewalt), wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und ihm gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt

(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

(4) Der Versand und die Auswahl des Transporteurs erfolgen nach Wahl von KlaHome, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart worden ist.

(5) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sachen auf den Kunden über, sobald diese dem Kunde oder sonstigen empfangsberechtigten Person übergeben wird. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sachen auf den Kunden über, sobald KlaHome die Produkte dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat.

(6) Hat der Kunde KlaHome mit der Montage der Hardware beauftragt, geht die Gefahr erst mit der Abnahme der Installation auf den Kunden über. In diesem Fall wird nach erfolgter Montage ein Abnahmeprotokoll erstellt, das durch den Kunden und KlaHome bzw. durch eine von KlaHome beauftragte und bevollmächtigte Person zu unterzeichnen ist.

(7) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von KlaHome. Im Falle einer Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter ist KlaHome durch den Kunden unverzüglich zu informieren.

(8) Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, erstreckt sich ein bestehender Eigentumsvorbehalt zur Sicherung aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus der Geschäftsverbindung zwischen KlaHome und dem Kunden herrühren, einschließlich der künftig anstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.

5. Preise, Zahlungsmodalitäten, Verzögerung

(1) Zahlungsfälligkeiten richten sich nach dem im Angebot angegebenen Zahlungsziel, sonst ist der vereinbarte Gesamtbetrag bei Vertragsschluss vor dem Versand bzw. Beginn der Montagearbeiten im Voraus an KlaHome zu entrichten.

(2) Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Fahrtzeiten sind Arbeitszeiten.

(3) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er KlaHome Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 1 BGB, derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a.) zu zahlen. Ist der Kunde kein Verbraucher, richtet sich der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.). Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch KlaHome nicht aus.

(4) KlaHome ist berechtigt, dem Kunden unvorhergesehene Mehraufwendungen für Material und Arbeiten (insbesondere erhöhter Zeitaufwand) zu berechnen, die auf Grund von Abweichungen der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort von seinen Angaben (vgl. § 7 Abs. 2), von den mit KlaHome besprochenen und vom Kunden zu schaffenden Voraussetzungen sowie Vorbereitungsmaßnahmen, insbesondere bei Besonderheiten der örtlichen Gegebenheiten (z.B. unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten), erforderlich werden. Vorbereitungsmaßnahmen sind bspw. durch den Kunden gemäß Ansprache vorzunehmende Vorarbeiten (z.B. Geräteinstallation, Leitungsverlegung) und die Bereitstellung des Zugangs zur Hardware (z.B. Vorhalten des Passworts). Sollte für die Durchführung des Montageauftrags weitere Hardware erforderlich sein als durch den Kunden angegeben oder bestellt wurde, unterbreitet KlaHome dem Kunden ein Nachtragsangebot

(5) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

(6) Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

6. Laufzeit, Vertragsbeendigung und Stornierung

(1) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.

(2) Stimmt KlaHome aus Kulanz der Stornierung eines Auftrags zu oder kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, ohne dass KlaHome dies zu vertreten hat, steht KlaHome ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung, mindestens der Vergütung für die zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen zu.

(3) Verträge über Servicepakete und Wartungsverträge haben – sofern nicht anders vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

(4) Verträge über Servicepakete und Wartungsverträge verlängern sich automatisch um 1 Monat, wenn sie nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit über das Kundenportal oder in Textform gekündigt werden.

(5) Das Recht zur Kündigung der Servicepakete und Wartungsverträge aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Pflichten des Kunden

(1) Beauftragt der Kunde KlaHome mit der Montage, Inbetriebnahme oder Wartung von Hard- und/oder Software, ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.

(2) Der Kunde hat KlaHome spätestens bei Annahme des Angebots über alle ihm bekannte Umstände zu unterrichten, die für die Lieferung und den Einbau der Hardware von Bedeutung sind, insbesondere solche Umstände, welche die Lieferung und den Einbau erschweren, behindern oder unmöglich machen können.

(3) Der Kunde hat die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Montage der Hardware an dem vom ihm gewünschten Ort zu schaffen, soweit ihm dies zumutbar und möglich ist. Hierzu zählen beispielsweise aber nicht abschließend, die Einholung der Einwilligung des Eigentümers zur Vornahme baulicher Veränderungen am Mietobjekt sowie die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. KlaHome muss durch den Kunden zum vereinbarten Termin ungehinderten Zutritt zum Montageort erhalten. Im Falle der Abwesenheit des Kunden muss dieser eine insbesondere für die Erklärung der Abnahme bevollmächtigte Person entsenden.

(4) Sollte der Kunde zum vereinbarten Montagetermin nicht anzutreffen oder der Montageort nicht erreichbar sein, ohne dass KlaHome diesen Umstand zu vertreten hat, ist der Kunde KlaHome gegenüber zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen wie Fahrtkosten, verpflichtet.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen soweit erforderlich und zumutbar auf eigene Kosten einzuholen und KlaHome rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die von KlaHome gelieferten Hard- und Softwareprodukte bestimmungsgemäß zu verwenden und die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der Hersteller zu beachten.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(8) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Kameras, Sensoren und Videoüberwachung selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen und das Anbringen von Hinweisen gemäß DSGVO.

8. Gewährleistung, Waren mit digitalen Elementen

(1) KlaHome haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB.

(2) Ist die durch KlaHome gelieferte Sache mangelhaft, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Ist der Kunde kein Verbraucher, hat KlaHome das Recht zu wählen, ob der Mangel behoben oder eine neue Sache geliefert wird. Die Vorschriften der §§ 377 ff. HGB bleiben unberührt.

(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist auf von KlaHome gelieferte Sachen 12 Monate. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KlaHome, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(4) Soweit KlaHome Waren liefert, die in einer Weise digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Waren ihre Funktionen ohne diese digitalen Produkte nicht erfüllen können (Waren mit digitalen Elementen), so ist KlaHome ausdrücklich nicht verpflichtet, die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen zu erbringen. Für die Nutzung von Waren mit digitalen Inhalten ist in der Regel der Abschluss eines gesonderten Vertrags mit dem Anbieter dieser Inhalte abzuschließen (z.B. zur Nutzung von Amazon Alexa). KlaHome hat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser digitalen Inhalte und kann daher keine Gewähr für eine dauerhafte Funktionalität übernehmen. KlaHome kann insbesondere keine Gewähr dafür übernehmen, dass die beim Kunden bestehende Konfiguration nicht durch Systemupdates oder Systemänderungen des Anbieters verändert wird.

(5) KlaHome ist außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Gewährleistung nicht verpflichtet, Leistungen für den Kunden, insbesondere Supportdienstleistungen (bspw. Beantwortung von Supportanfragen, technische Unterstützung, Anfragen zur Änderung der Konfiguration nach einem Umzug oder Erweiterung bestehender Systeme, etc.), zu erbringen. Erbringt KlaHome gleichwohl solche Leistungen unentgeltlich, geschieht dies ausschließlich aus Kulanz. KlaHome ist jedoch berechtigt, solche Leistungen gegenüber dem Kunden gemäß der Preisliste abzurechnen und behält sich dies ausdrücklich vor. Ein Anspruch des Kunden auf unentgeltliche Supportdienstleistungen besteht nicht. Solange eine gültige Wartungsvereinbarung (§ 10) existiert und sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet, gilt dies nicht. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden werden hiervon nicht berührt.

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, sofern der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KlaHome, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KlaHome nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KlaHome, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit KlaHome den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit KlaHome und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(5) Für die in den Servicepaketen angebotenen Leistungen übernimmt KlaHome keine Haftung für Schäden, die aus Ausfällen, Nichtverfügbarkeit, Verzögerungen oder fehlerhafter Funktionalität resultieren. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn:

(6) Die in Abs. 5 genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit KlaHome vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren oder es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(7) KlaHome übernimmt keine Haftung für Funktion, Sicherheit oder Kompatibilität von Geräten und Diensten, die nicht von KlaHome geliefert wurden.

10. Wartungsvertrag und Verfügbarkeit

(1) KlaHome übernimmt ohne gesondert abgeschlossenen Wartungsvertrag keinerlei Garantie oder Zusicherung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Reaktionszeiten der bereitgestellten Systeme und Dienste. Die Nutzung erfolgt in diesem Fall ausschließlich im Rahmen der allgemeinen Gewährleistungsrechte.

(2) Wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen, so richtet sich der konkrete Leistungsumfang, die garantierten Service Levels sowie die vereinbarten Reaktionszeiten nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen KlaHome und dem Kunden.

(3) Auch bei Abschluss eines Wartungsvertrages umfasst die garantierte Verfügbarkeit nicht den Ausfall von Funktionen, die von der Bereitstellung externer Dienste abhängen (z. B. Internetprovider, Stromversorgung, Clouddienste Dritter). Insbesondere zählen Fernsteuerungs-, Automatisierungs- und Überwachungsfunktionen, die auf eine aktive Internetverbindung angewiesen sind, im Falle von Provider- oder Netzstörungen nicht zur zugesicherten Verfügbarkeit. Kurzfristige Ausfälle aufgrund technischer Notwendigkeiten (z.B. Wartung, Updates, externe Netzprobleme) berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, KlaHome über Störungen unverzüglich zu informieren, den notwendigen Zugang zu den Systemen sicherzustellen und die Durchführung von Wartungs- und Updatearbeiten zu ermöglichen. Leistungen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfanges liegen oder auf Fehlbedienung, unsachgemäße Nutzung oder Fremdeinwirkung zurückzuführen sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(5) KlaHome haftet im Rahmen eines Wartungsvertrages ausschließlich für solche Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden (z. B. durch Ausfall von Heizungs-, Kühl- oder Sicherheitssystemen) ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Vermietung von Geräten

(1) KlaHome kann dem Kunden im Rahmen der vertraglichen Leistungen Geräte (z. B. Router, Sensoren, Smart-Home-Komponenten) zur Nutzung überlassen. Die Geräte verbleiben im Eigentum von KlaHome.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen, sie vor Beschädigungen und Verlust zu schützen und Eingriffe, Veränderungen oder Weitergaben an Dritte zu unterlassen.

(3) Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Verlust oder Beschädigung der Geräte entstehen. Im Falle des Verlusts oder eines Totalschadens ist KlaHome berechtigt, den Wiederbeschaffungswert oder eine angemessene Schadenspauschale geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(4) Die Mietdauer entspricht der Laufzeit des jeweiligen Vertrags, im Rahmen dessen die Geräte überlassen werden. Mit Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, die Geräte unverzüglich in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Rücksendekosten trägt der Kunde, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(5) Normale Abnutzung und Verschleiß der Geräte gehen zu Lasten von KlaHome. Für darüber hinausgehende Schäden haftet der Kunde.

(6) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, gilt: Das Widerrufsrecht für die Miete von Geräten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Unternehmern ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

(7) KlaHome ist berechtigt, vom Kunden eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte zurückerstattet. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen aus Beschädigung oder Verlust bleibt vorbehalten.

12. Widerrufsrecht

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das KlaHome nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KlaHome UG (haftungsbeschränkt), Neustr. 7, 44787 Bochum, E-Mail: info@klahome.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

KlaHome bietet das Muster-Widerrufsformular auf seiner Website zum Download bereit: Muster-Widerrufsformular

Besondere Hinweise zum Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen:

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn KlaHome die Leistung vollständig erbracht hat oder mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass KlaHome mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

13. Hinweis zu Online-Streitbeilegung und zur Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@klahome.de Wir sind nicht verpflichtet oder bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von KlaHome. Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von KlaHome unter https://www.klahome.de/privacy abrufbar.

15. Schriftform und Gerichtsstand

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dieses Erfordernis kann nur in Textform aufgehoben werden.

(2) Auf Verträge zwischen KlaHome und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Bochum. KlaHome kann den Auftraggeber auch an dessen Wohnsitz verklagen.

(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Regelung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.